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Gerichtsurteil
OVG Münster 10A 363/86

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehnte lang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen
einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!